Anzeige

Allgemeine Informationen für Werbung auf Schneelast.info

Allgemeines 
Werbebanner werden bei Ihrer Anlieferung von uns auf technische Konformität geprüft, soweit die Banner nicht durch uns selbst erzeugt wurden. Durch die Veröffentlichung einer Anzeige auf dem Schneelast.info-Portal wird keine Wertung über Qualität und Informationsgehalt des Anzeigenschalters abgegeben. Wir behalten uns vor, den Nutzer im Umgang mit unseren Infoseiten zu schützen und gegebenenfalls Anzeigen zu entfernen, die von unseren Nutzern als störend oder schädlich betrachtet werden könnten.

Animation
Werbemittel auf Schneelast.info dürfen animiert sein, sofern diese nicht als Regioanzeige geschaltet sind (da diese durch uns bereits im Rahmen der Mehrfachbelegung des Werbeplatzes entsprechend animiert werden). Dabei ist die Länge der Animation auf zwölf Sekunden begrenzt.

Anzeigen mit Sound
Audio-Streams werden generell nur nach Rücksprache zugelassen und müssen vom Nutzer aktiv per Mausklick gestartet werden - reines Überstreichen mit dem Cursor reicht nicht aus. Soundeinspielung, auch wenn diese nur durch aktiven Eingriff durch den Benutzer starten, dürfen höchstens zwanzig Sekunden lang sei und mit einer Lautstärke von maximal -10 dB codiert sein. Dabei müssen alle Sound-Anzeigen eine klar erkennbare Start- und Stopptaste für die Audiowiedergabe enthalten.

Bitte sprechen Sie sich vorher mit unserem Team ausdrücklich hierzu ab.

Clickevent
Auf Schneelast.info geschaltete Anzeigenbanner öffnen sich auf den clickevent stets in einem neuen Fenster.

Ziel-Adresse
Durch das Anclicken der Bannerwerbung wird der Benutzer in einem neuen Fenster auf die vom Kampagnenschalter angegebene Internetadresse geleitet. Es werden ausschließlich Domänenbasierende Ziel-Adressen zugelassen. Clickzieladressen, die nur aus IP-Adressen bestehen werden generell abgelehnt.

Downloads
Die Nutzer dürfen in keinem Fall aufgefordert werden, Erweiterungstools, so genannte Plug-In-Programme, durch den Click auf das Anzeigenbanner, herunterzuladen.

Umrandungen
Alle Standardwerbemittel müssen einen klar sichtbaren Rahmen haben, entweder mittels deutlichem Farbhintergrund oder mittels einer Linie als Rahmen. Zudem werden alle Banner durch das Wort "Anzeige" oder "Google-Anzeige" als Werbemittel gekennzeichnet. 

Rechtsanstößige Werbung
Die Werbung darf den Nutzer nicht in seinen Rechten beeinflussen oder irreführen. So dürfen Anzeigen beispielsweise nicht im Stile von Betriebssystemsfehlermeldungen dargestellt sein.

 

"Google" ist eine Marke der Google Inc.