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29.10.2007

Aktuell: Neues vom DIBt

Seit 18.10.2007 liegen die Windzonen nach Verwaltungsgrenzen in der vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) geführten Liste der "Technischen Baubestimmungen" in einer aktualisierten Form vor (www.dibt.de). Das DIBt bereitet im Auftrag der Bundesländer die Einführung der Liste der "Technischen Baubestimmungen" vor. Verbindlich sind jedoch die amtlichen Bekanntmachungen der Bundesländer.

In diesem Zusammenhang erinnern wir all diejenigen, die neben www.schneelast.info auch andere Softwaretools einsetzen, deren Aktualität zu überprüfen. Sowohl Baden-Württenberg, als auch der Freistaat Thüringen legen in ihren Bekanntmachungen vom November 2006 eigene Zuordnungen der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden nach Schneelastzonen vor, die in der Datenbank von schneelast.info Berücksichtigung finden.