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28.01.2008
Sonderfälle beachten
Nachdem uns immer wieder Rückfragen zu Rechenergebnissen zu Regionen mit besonderer Topographie erreichen, bitten wir nochmals darum, darauf zu achten, dass vor der Anfertigung einer Statik oder dem Beginn einer Baumaßnahme zur Überprüfung der Ergebnisse eine zuständige Stelle zu befragen ist. Weiter sind, unabhängig von den Rechenergebnissen unter www.Schneelast.info, die Sonderregelungen für die norddeutsche Tiefebene, „Harzinsel“ und Orte im Landkreis Traunstein (Bayern) hinzu zuziehen.
Einige wenige Gemeinden haben zudem einzelne Gemeindeteile, die in abweichender Schneelastzone zugeordnet sind. Dies wird auf der Internetplattform www.Schneelast.info zurzeit nicht berücksichtigt!
Alle Berechnungen auf der Seite www.Schneelast.info sind ohne Gewähr.